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Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung

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Neuer Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch

Die Bundesregierung hat einen umfassenden 10-Punkte-Plan verabschiedet, der sich gezielt gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung, richtet. Ziel ist es, die Freizügigkeit innerhalb der EU zu schützen, ohne dass diese für organisierte Missbrauchsformen genutzt wird.

Wichtige Maßnahmen im Überblick

Der Aktionsplan enthält verschiedene Maßnahmen, die Behörden besser vernetzen und die Rechtsdurchsetzung verschärfen sollen:

  • Verbesserter Datenaustausch: Behörden tauschen Informationen künftig schneller und effizienter aus, unter anderem durch Push-Nachrichten. Seit Juli melden Jobcenter Verdachtsfälle von Schwarzarbeit oder Mindestlohnverstößen direkt an den Zoll. Zudem wird die Bundesagentur für Arbeit mit einem zentralen Kompetenzzentrum sowie fünf regionalen Stellen im Kampf gegen organisierten Missbrauch gestärkt.
  • Haftung der Arbeitgeber: Arbeitgeber müssen künftig Sozialleistungen zurückzahlen, wenn sie Beschäftigungen nicht oder nur zum Schein melden. Diese Regelung gilt ab Juli 2026 für Leistungen nach dem SGB II und wird auf das SGB XII ausgeweitet.
  • Klare Handlungsanweisungen: Die Fachlichen Weisungen für Jobcenter und weitere Behörden, wie Ausländerbehörden, werden präzisiert. Auch Gesetze wie das Freizügigkeitsgesetz/EU und das SGB II werden angepasst, um die Rechtslage zu klären.
  • Bekämpfung von Schrottimmobilien: Kommunen erhalten durch eine Novelle des Baugesetzbuches stärkere Instrumente, um Schrottimmobilien, die zur Ausnutzung von Sozialleistungen genutzt werden, zu bekämpfen. Dazu zählen erleichterte Instandsetzungsgebote, Vorkaufsrechte und in Extremfällen Enteignungen. Änderungen im Melderecht sollen Überbelegungen und unerlaubte Anmeldungen verhindern.
  • Keine Sozialleistungen für per Haftbefehl Gesuchte: Personen, die per Haftbefehl gesucht werden, insbesondere verurteilte Straftäter, sollen künftig keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach SGB II und SGB XII haben.
  • Strafrechtliche Verfolgung der Hintermänner: Die Bundesregierung will die strafrechtliche Verfolgung von Organisatoren des Sozialleistungsmissbrauchs verbessern und gleichzeitig Opfer von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit besser schützen.
  • Präventive Beratungsangebote: Informations- und Beratungsangebote in den Herkunftsländern sollen Menschen vor falschen Versprechungen schützen und Missbrauch verhindern.

Mit dem neuen Aktionsplan setzt die Bundesregierung ein deutliches Signal gegen Sozialleistungsmissbrauch und organisierte Ausbeutung. Gleichzeitig wird die Bedeutung der EU-Freizügigkeit als wichtige Grundlage für den Arbeitsmarkt betont. Die Maßnahmen sollen das Vertrauen in den Sozialstaat stärken und die Zusammenarbeit zwischen Behörden verbessern.

Quelle: BMAS, bmas.de

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