Anspruch auf bezahlten Urlaub im Minijob
Minijobberinnen und Minijobber haben laut Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dieser Anspruch gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit im gewerblichen Bereich oder in einem Privathaushalt ausgeübt wird. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt dabei 24 Werktage pro Jahr, basierend auf einer Sechs-Tage-Woche. Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen.
Berechnung des Urlaubsanspruchs bei regelmäßiger Arbeitszeit
Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist entscheidend, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird. Die Anzahl der Stunden an einem Arbeitstag spielt keine Rolle. Die Formel zur Berechnung lautet:
Individuelle Arbeitstage pro Woche × 24 ÷ 6 = Urlaubstage pro Jahr
Das bedeutet konkret:
- 1 Arbeitstag pro Woche: 4 Urlaubstage
- 2 Arbeitstage pro Woche: 8 Urlaubstage
- 3 Arbeitstage pro Woche: 12 Urlaubstage
- 4 Arbeitstage pro Woche: 16 Urlaubstage
- 5 Arbeitstage pro Woche: 20 Urlaubstage
- 6 Arbeitstage pro Woche: 24 Urlaubstage
Wichtig ist, dass Urlaubstage bezahlte freie Tage sind und nicht nachgearbeitet werden müssen.
Urlaubsanspruch bei unregelmäßiger Arbeitszeit
Arbeiten Minijobberinnen und Minijobber unregelmäßig, also mit wechselnden Arbeitstagen pro Woche, wird der Urlaubsanspruch anders berechnet. Hier zählt die Gesamtzahl der Arbeitstage im Kalenderjahr. Dabei wird berücksichtigt, wie viele Arbeitstage im Unternehmen üblich sind – entweder 260 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche oder 312 Tage bei einer Sechs-Tage-Woche.
Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:
Gesetzliche Urlaubstage × individuelle Arbeitstage im Jahr ÷ 260 (bei 5-Tage-Woche) oder 312 (bei 6-Tage-Woche)
Diese Methode stellt sicher, dass auch bei wechselnden Arbeitszeiten der Urlaubsanspruch fair und gesetzeskonform ermittelt wird.
Minijobberinnen und Minijobber haben einen klar definierten Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Höhe des Urlaubs richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche beziehungsweise im Jahr. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihren Anspruch kennen und Arbeitgeber ihn korrekt berechnen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Quelle: Minijob-Zentrale Magazin – https://magazin.minijob-zentrale.de/urlaub-im-minijob/











