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Fünf Jahre Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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Erwerbsmigration mehr als verdoppelt

Am 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Fünf Jahre später zieht die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine klare Bilanz: Die Erwerbsmigration nach Deutschland hat sich seitdem mehr als verdoppelt.

Laut aktueller Pressemitteilung arbeiteten im Juni 2025 rund 420.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit. 2020 waren es etwas mehr als 200.000. Damit zeigt sich: Das Gesetz wirkt – und der Bedarf bleibt hoch.


Zahlen, die den Wandel belegen

Die Verdopplung innerhalb von fünf Jahren ist arbeitsmarktpolitisch bemerkenswert. Besonders ins Gewicht fällt dabei die Blaue Karte EU:

  • Rund 164.000 Beschäftigte aus Nicht-EU-Staaten verfügen inzwischen über eine Blaue Karte.
  • Gegenüber 2020 entspricht das einer Steigerung von 114 Prozent.
  • Mehr als die Hälfte aller Erwerbsmigrantinnen und -migranten ist über dieses Instrument nach Deutschland gekommen.

Die Absenkung der Mindesteinkommensgrenzen im Jahr 2023 hat hier einen zusätzlichen Schub ausgelöst. Gerade in Engpassberufen – IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen – wird die Blaue Karte zunehmend strategisch genutzt.

Für Unternehmen bedeutet das, das internationale Rekrutierung ist längst kein Nischenthema mehr, sondern ein zentraler Bestandteil moderner Personalstrategien.


Beratungszahlen steigen deutlich

Das wachsende Interesse an Deutschland als Arbeitsstandort spiegelt sich auch im Beratungsbedarf wider.

Bis Ende 2025 führte die Bundesagentur für Arbeit insgesamt 360.000 digitale Beratungen mit Interessierten aus dem Ausland durch. Besonders relevant:

  • 23.600 Beratungen allein zur Anerkennung von Berufsqualifikationen im Jahr 2025
  • Beratung bereits vor der Einreise

Diese Vorab-Beratung ist entscheidend. Je besser Qualifikationen vorab geklärt sind, desto schneller gelingt die Integration in den Arbeitsmarkt. Für Arbeitgeber reduziert das Unsicherheiten im Recruiting-Prozess erheblich.


Westbalkanregelung: Nachfrage übersteigt Angebot deutlich

Ein besonders dynamischer Bereich ist die sogenannte Westbalkanregelung. Sie betrifft Erwerbstätige aus:

  • Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien

Gut ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit stammt aus diesen Ländern.

Das Kontingent wurde Mitte 2024 auf 50.000 Arbeitsmarktzulassungen jährlich verdoppelt. Dennoch übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich:

Im Dezember 2025 musste die BA rund 18.000 Anfragen ablehnen, da das Kontingent bereits ausgeschöpft war.

Für Branchen wie Bau, Logistik, Pflege oder Gastronomie bleibt die Westbalkanregelung damit ein essenzielles Instrument – allerdings mit strukturellen Kapazitätsgrenzen.


Arbeitsmarktpolitische Einordnung

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes lässt sich festhalten:

  1. Die Erwerbsmigration wächst dynamisch.
  2. Die Blaue Karte EU ist das zentrale Steuerungsinstrument.
  3. Die Nachfrage nach legalen Zuwanderungswegen übersteigt teils die verfügbaren Kontingente.
  4. Beratungs- und Anerkennungsprozesse gewinnen strategisch an Bedeutung.

Angesichts des demografischen Wandels wird die internationale Fachkräftegewinnung weiter an Relevanz gewinnen. Entscheidend bleibt, Verfahren effizient zu gestalten, Anerkennungen zu beschleunigen und Unternehmen stärker bei der Rekrutierung aus Drittstaaten zu unterstützen.


Für Arbeitgeber bedeutet die aktuelle Entwicklung

  • Internationale Rekrutierung wie über jobsingermany.net ist kein Zukunftsthema, sondern Gegenwart.
  • Die Blaue Karte bietet attraktive Rahmenbedingungen für Hochqualifizierte.
  • Die Westbalkanregelung bleibt ein wichtiger Zugangskanal, ist jedoch kontingentiert.
  • Frühzeitige Abstimmung mit der BA und professionelle Begleitung im Anerkennungsverfahren sind erfolgskritisch.

Die Zahlen zeigen klar, Deutschland ist für internationale Fachkräfte attraktiv. Jetzt kommt es darauf an, diese Dynamik strategisch zu nutzen. Unterstützen soll dies auch die zukünftige „Work-and-Stay-Agentur“ welche ab Mitte 2026 ausgeschrieben und umgesetzt werden soll. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

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