Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel
Ab dem 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde. Diese Anpassung wirkt sich direkt auf Minijobber und deren Verdienstmöglichkeiten aus.
Angepasste Verdienstgrenze für Minijobs
Die Verdienstgrenze für Minijobs wird ebenfalls erhöht und liegt im Jahr 2027 bei 633 Euro monatlich. Daraus ergibt sich eine jährliche Höchstgrenze von 7.596 Euro. Diese Grenze definiert, wie viel Minijobber im Durchschnitt verdienen dürfen, um den Status eines Minijobs zu behalten.
Berechnung der Verdienstgrenze
Die Verdienstgrenze ist dynamisch und an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel lautet:
- Verdienstgrenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3
Für 2027 ergibt sich daraus 14,60 Euro × 130 ÷ 3 = 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro. Die Berechnung basiert auf einer angenommenen Arbeitszeit von zehn Wochenstunden.
Auswirkungen auf die Arbeitszeit
Obwohl der Mindestlohn steigt, bleibt die maximale monatliche Arbeitszeit für Minijobber bei etwa 43 Stunden. Verdient ein Beschäftigter mehr als den Mindestlohn, reduziert sich die zulässige Arbeitszeit entsprechend, um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten.
Flexibilität bei schwankendem Einkommen
Die monatliche Arbeitszeit und der Verdienst können variieren, solange die jährliche Verdienstgrenze von 7.596 Euro nicht überschritten wird. Ein Beispiel zeigt, dass auch bei höheren Einnahmen in einzelnen Monaten der Minijobstatus erhalten bleibt, wenn der Jahresverdienst insgesamt im Rahmen bleibt.
Ausnahmen bei Überschreitung der Verdienstgrenze
Überschreitet ein Minijobber die Jahresverdienstgrenze, verliert er grundsätzlich den Minijobstatus. Es gibt jedoch Ausnahmen für unvorhersehbare und gelegentliche Überschreitungen. Diese dürfen bis zu zweimal im Jahr vorkommen und der Monatsverdienst darf dabei das Doppelte der Verdienstgrenze, also 1.266 Euro, nicht überschreiten.
Unvorhersehbar kann beispielsweise eine Krankheitsvertretung sein. Ein Beispiel verdeutlicht, dass auch bei einem einmaligen höheren Verdienst der Minijobstatus erhalten bleibt, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Die Anpassungen des Mindestlohns und der Verdienstgrenze im Minijob 2027 sorgen für mehr Einkommen bei Minijobs, ohne die maximale Arbeitszeit zu erhöhen. Arbeitgeber und Beschäftigte sollten die neuen Grenzen beachten, um den Minijobstatus nicht zu gefährden. Besonders bei schwankenden Arbeitszeiten und gelegentlichen Mehrverdiensten sind die Ausnahmen wichtig.
Quelle: Minijob-Zentrale, https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-grenze-2027/











