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Die Work-and-Stay-Agentur kommt

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Fachkräfte aus der Nicht EU
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Bundesregierung beschließt Rahmen für „Work-and-Stay-Agentur“

Digitale Plattform soll Verfahren der Fachkräfteeinwanderung bündeln und beschleunigen

Das Bundeskabinett hat den Rahmen für die Einrichtung einer „Work-and-Stay-Agentur “ beschlossen. Mit dieser neuen zentralen Anlaufstelle will die Bundesregierung dem anhaltenden Fachkräftemangel in zahlreichen Branchen entgegenwirken und die Verfahren der Erwerbsmigration effizienter gestalten.

Künftig sollen Antragsteller ihre Daten und Dokumente nach dem sogenannten „Once-Only-Prinzip“ nur noch einmal einreichen müssen. Anstelle mehrerer Behördenkontakte wird es eine zentrale Anlaufstelle geben. Die Verfahren sollen digital, transparenter und durch eine optionale englischsprachige Verfahrensführung auch für internationale Fachkräfte leichter zugänglich werden. Arbeitgeber wiederum können den Prozess für ihre künftigen Beschäftigten aktiv anstoßen.

„Die Pläne für eine digitale Plattform wie die Work-and-Stay-Agentur gehen in die richtige Richtung“, sagt Christian Wisniewski, Recruiter und Gründer der arbeitskraefte.de & jobsingermany.net aus Iserlohn. „Prozesse bündeln, Anerkennungen beschleunigen und Digitalisierung vorantreiben, genau das braucht es, um Verwaltung zu entlasten und Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.“

Die Gründung der Agentur soll schrittweise erfolgen. Für das Jahr 2026 ist die Ausschreibung zentraler IT-Komponenten vorgesehen. Die konkrete Umsetzung und Zeitplanung sollen im Rahmen der interministeriellen Abstimmungen festgelegt werden.

Der Gründer von Arbeitskraefte.de – Christian Wisniewski – engagiert sich seit Jahren für eine Plattform bzgl. Einwanderung um  Infoportale wie fachkraefteeinwanderungsgesetz.de und blaue-karte-eu.de für Arbeitgeber und internationale Fachkräfte zu bündeln.

„Mit der Absicherung von Domains wie workandstayagentur.de und workandstayagency.com habe wir darauf geachtet, dass zentrale Begriffe der Fachkräfteeinwanderung nicht für Desinformation oder kommerzielle Irreführung missbraucht werden.“