Visum zur Anerkennungspartnerschaft
Deutschland braucht auch im Jahr 2025 dringend internationale Fachkräfte. Viele Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten bringen wertvolle Qualifikationen und Berufserfahrung mit – doch diese Abschlüsse müssen häufig in Deutschland offiziell anerkannt werden. Seit Juni 2024 gibt es ein neues Einwanderungsinstrument: das Visum zur Anerkennungspartnerschaft. Dieses Visum ermöglicht es ausländischen Fachkräften, nach Deutschland einzureisen und gemeinsam mit einem Arbeitgeber die notwendigen Schritte zur Anerkennung ihres Berufsabschlusses vor Ort zu gehen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles über Voraussetzungen, Ablauf, Vorteile und Perspektiven dieses innovativen Visums.Was ist das Visum zur Anerkennungspartnerschaft?
Das Visum zur Anerkennungspartnerschaft ist ein neuer Aufenthaltstitel für qualifizierte Drittstaatsangehörige, deren im Ausland erworbener Berufsabschluss noch nicht vollständig in Deutschland anerkannt ist. Gemeinsam mit einem deutschen Arbeitgeber wird eine „Anerkennungspartnerschaft“ gebildet: Während Sie bereits arbeiten, durchlaufen Sie parallel das Anerkennungsverfahren und holen ggf. noch fehlende Qualifikationen nach. Ziel ist es, die Zeit bis zur vollständigen Berufsanerkennung aktiv für Qualifizierung und Praxiserfahrung zu nutzen und damit den Fachkräfteeinstieg zu beschleunigen.Für wen ist das Visum zur Anerkennungspartnerschaft gedacht?
Das Visum richtet sich an:- Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten mit einer im Heimatland abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einem vergleichbaren Abschluss
- Bewerberinnen und Bewerber, deren Abschluss zwar anerkennungsfähig ist, aber noch Defizite bei der Gleichwertigkeit in Deutschland bestehen
- Arbeitgeber in Deutschland, die bereit sind, Bewerber aktiv bei der Nachqualifizierung und Anerkennung zu unterstützen
Voraussetzungen für das Visum zur Anerkennungspartnerschaft (2025)
Für die Erteilung des Visums gelten folgende Bedingungen:- Vorliegender Berufsabschluss: Sie müssen einen im Ausland erworbenen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss vorweisen.
- Anerkennungspotenzial: Ihr Abschluss ist grundsätzlich in Deutschland anerkennungsfähig, aber es fehlen noch einzelne Nachweise oder Qualifikationen.
- Vertrag mit deutschem Arbeitgeber: Es muss ein Arbeitsvertrag oder eine Vereinbarung zur Anerkennungspartnerschaft mit einem deutschen Arbeitgeber vorliegen. Dieser verpflichtet sich, Sie während des Anerkennungsverfahrens zu beschäftigen und zu unterstützen.
- Nachweis des Anerkennungsdefizits: Es liegt ein Bescheid vor, aus dem hervorgeht, welche Qualifikationen noch fehlen (z.B. Teilanerkennung).
- Sprachkenntnisse: In der Regel werden mindestens Deutschkenntnisse auf A2-Niveau verlangt. In vielen Branchen ist B1 oder B2 empfehlenswert.
- Finanzielle Sicherung: Während der Nachqualifizierungsphase müssen Lebensunterhalt und Krankenversicherung gesichert sein – in der Regel durch den Arbeitsvertrag.
- Keine schwerwiegenden Vorstrafen: Sie dürfen nicht vorbestraft sein.
Ablauf: So funktioniert die Anerkennungspartnerschaft in der Praxis
Das Visum zur Anerkennungspartnerschaft bietet einen klar strukturierten Ablauf:- 1. Anerkennungsverfahren starten: Beantragen Sie die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses bei der zuständigen Anerkennungsstelle in Deutschland. Sie erhalten einen Bescheid, in dem ggf. Defizite oder fehlende Qualifikationen aufgeführt werden.
- 2. Arbeitgeber finden: Suchen Sie einen Arbeitgeber, der bereit ist, Sie im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft einzustellen. Viele Jobbörsen (z.B. jobsingermany.de) bieten passende Angebote.
- 3. Vereinbarung zur Anerkennungspartnerschaft schließen: Gemeinsam mit dem Arbeitgeber wird eine Partnerschaftsvereinbarung abgeschlossen, die auch die Unterstützung bei Kursen, Prüfungen und betrieblichen Einsätzen regelt.
- 4. Visumantrag stellen: Mit allen Unterlagen (Anerkennungsbescheid, Arbeitsvertrag, Sprachzertifikat etc.) beantragen Sie das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land.
- 5. Einreise und Arbeitsbeginn: Nach Erteilung des Visums reisen Sie ein und starten sofort mit Arbeit und Qualifizierungsmaßnahmen beim Arbeitgeber. Parallel laufen Sprachkurse und ggf. Prüfungen.
- 6. Anerkennung abschließen und Aufenthaltstitel wechseln: Nach erfolgreicher Nachqualifizierung und Anerkennung kann in einen regulären Aufenthaltstitel für Fachkräfte gewechselt werden (z.B. Blaue Karte EU).
Welche Vorteile bietet das Visum zur Anerkennungspartnerschaft?
- Berufserfahrung sammeln: Sie arbeiten bereits in Deutschland und sammeln wertvolle praktische Erfahrung – auch während der Nachqualifizierung.
- Finanzielle Absicherung: Dank Arbeitsvertrag sind Lebensunterhalt und Versicherung gesichert.
- Beschleunigter Berufseinstieg: Sie können schneller als bisher nach Deutschland kommen und direkt im Berufsfeld tätig werden.
- Individuelle Nachqualifizierung: Sie erhalten gezielte Unterstützung bei Kursen, Prüfungen und im Betrieb.
- Gute Perspektive auf langfristigen Aufenthalt: Nach Abschluss der Anerkennung ist der Wechsel in einen dauerhaften Aufenthaltstitel möglich.
Herausforderungen und Tipps für Bewerberinnen und Bewerber
Auch wenn das Visum zur Anerkennungspartnerschaft viele Chancen bietet, gibt es Herausforderungen:
- Sprachkenntnisse frühzeitig verbessern: Investieren Sie in Deutschkenntnisse, um den Alltag und die Qualifizierung zu meistern.
- Aktiv Arbeitgeber suchen: Viele Unternehmen kennen das Verfahren noch nicht – informieren Sie sich und sprechen Sie gezielt Firmen an.
- Unterlagen vollständig vorbereiten: Fehlende Dokumente können das Verfahren verzögern. Nutzen Sie Checklisten und Beratungsangebote.
- Geduld und Durchhaltevermögen: Die Anerkennung und Nachqualifizierung ist anspruchsvoll, zahlt sich aber langfristig aus.
Chancen für Arbeitgeber – so profitieren Unternehmen
Auch für Unternehmen bietet die Anerkennungspartnerschaft Vorteile:
- Frühzeitige Einbindung internationaler Fachkräfte ins Team
- Gezielte Förderung und Bindung von Talenten
- Unterstützung durch Behörden und Beratungsstellen
- Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs im Betrieb
Mehr digitale Unterstützung und neue Branchen
Im Jahr 2025 werden immer mehr Anerkennungsverfahren digitalisiert. Online-Portale erleichtern die Antragstellung und Dokumentenübermittlung. Das Visum zur Anerkennungspartnerschaft wird stetig auf neue Berufsgruppen ausgeweitet. Besonders Pflege, Technik und Handwerk profitieren. Die Nachfrage nach Anerkennungspartnerschaften wächst – nutzen Sie jetzt Ihre Chance!
FAQ zum Visum zur Anerkennungspartnerschaft
- 1. Wie lange ist das Visum gültig?
Das Visum wird in der Regel für bis zu 18 Monate ausgestellt – ausreichend Zeit, um die Nachqualifizierung und Anerkennung abzuschließen. - 2. Kann meine Familie mitkommen?
Ein Familiennachzug ist mit dem Visum in der Regel möglich, wenn die Lebensunterhaltssicherung gewährleistet ist. - 3. Muss ich für die Nachqualifizierung selbst zahlen?
Viele Kosten übernimmt der Arbeitgeber, manche Weiterbildungen können aber privat bezahlt werden oder es gibt Fördermöglichkeiten. - 4. Was passiert, wenn ich die Anerkennung nicht schaffe?
Sollte die Anerkennung nicht gelingen, muss Deutschland nach Ablauf des Visums meist wieder verlassen werden. Eine Wiederholung der Nachqualifizierung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. - 5. Kann ich während der Anerkennung voll arbeiten?
Ja, Sie können in Ihrem Berufsfeld arbeiten, aber oft zunächst unter Aufsicht oder eingeschränkt, bis die volle Anerkennung vorliegt.
Deutschkenntnisse als Schlüssel zum Erfolg
Gute Deutschkenntnisse sind für die Anerkennungspartnerschaft und den langfristigen Erfolg in Deutschland unverzichtbar. Sie erleichtern die Kommunikation am Arbeitsplatz, in Kursen und im Alltag. Je besser Ihre Deutschkenntnisse, desto einfacher gelingt die Integration und der berufliche Aufstieg. Investieren Sie frühzeitig in Sprachkurse – es lohnt sich!