Mehr digitale Erreichbarkeit und Videotelefonie
Die Arbeitsagenturen in Deutschland werden künftig noch besser digital erreichbar sein. Insbesondere wird Videotelefonie als neuer Kommunikationsweg eingeführt, was das Terminangebot deutlich erweitert. Davon profitieren vor allem Arbeitsuchende, die sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, da sie flexibler Termine wahrnehmen können.
„Digital First“ bei Antragsstellung
Ein zentraler Baustein der Modernisierung ist die Priorisierung der elektronischen Antragsstellung. Anträge auf Leistungen der Arbeitsförderung sollen vorrangig digital eingereicht werden. Für Personen, die keine digitalen Angebote nutzen möchten oder können, bleiben die traditionellen Antragswege jedoch weiterhin bestehen. Zudem wird die elektronische Arbeitslosmeldung vereinfacht, und das Erreichbarkeitsrecht wird an die modernen Anforderungen angepasst.
Kooperationsplan ersetzt Eingliederungsvereinbarung
Mit dem neuen Kooperationsplan wird die bisherige Eingliederungsvereinbarung abgelöst. Ziel ist ein kooperationsorientierter und weniger bürokratischer Umgang zwischen der Agentur für Arbeit und den Arbeitsuchenden. Dabei bleiben die gesetzlichen Mitwirkungspflichten erhalten, um eine verlässliche Zusammenarbeit sicherzustellen.
Vereinfachungen beim Kurzarbeitergeld
Auch die Regelungen rund um das Kurzarbeitergeld werden vereinfacht. Gleichzeitig werden die rechtlichen Grundlagen für eine weitergehende Digitalisierung und Automatisierung der Verfahren geschaffen. Diese Maßnahmen sollen den Prozess für Unternehmen und Beschäftigte effizienter gestalten.
Entlastung für Bürger und Wirtschaft
Die Summe der Maßnahmen führt zu einer spürbaren Entlastung sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Wirtschaft. Durch die Digitalisierung und den Bürokratieabbau werden Abläufe schneller, transparenter und nutzerfreundlicher gestaltet.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), bmas.de











