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Visum mit Berufsqualifikationen

Deutschland ist auch 2025 eines der attraktivsten Zielländer für internationale Fachkräfte. Das Land braucht dringend qualifizierte Arbeitskräfte in vielen Branchen: Von Handwerk und Technik über Pflege, Dienstleistungen, Produktion, Gastronomie bis hin zu Verwaltung und Handel. Mit dem Visum für Personen mit Berufsqualifikationen – oft auch „Fachkräftevisum“ genannt – eröffnet Deutschland beruflich Qualifizierten aus Nicht-EU-Ländern einen offiziellen und sicheren Weg in den deutschen Arbeitsmarkt. In diesem Beitrag erfahren Sie alles zu Voraussetzungen, Ablauf, Vorteilen und Perspektiven dieses Visums für Fachkräfte mit Berufsabschluss.

Was ist das Visum für Personen mit Berufsqualifikationen?

Das Visum für Personen mit Berufsqualifikationen ist ein Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger), die einen staatlich anerkannten Berufsabschluss besitzen und in Deutschland arbeiten möchten. Es ist Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und erleichtert die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie einen Hochschulabschluss haben oder nicht. Auch Facharbeiter, Techniker, Handwerker, Pflegekräfte und viele andere Berufe sind umfasst.

Für wen eignet sich das Visum für Personen mit Berufsqualifikationen?

  • Personen mit einem im Ausland erworbenen, mindestens zweijährigen, staatlich anerkannten Berufsabschluss
  • Bewerber, deren Abschluss in Deutschland als gleichwertig anerkannt wurde oder für die eine Teilanerkennung mit Nachqualifizierung vorliegt
  • Fachkräfte aus technischen, handwerklichen, sozialen, medizinischen und kaufmännischen Berufen
  • Interessenten, die ein konkretes Arbeitsplatzangebot von einem deutschen Arbeitgeber haben

Typische Branchen: Industrie, Handwerk, Bau, Elektronik, Pflege und Gesundheit, Logistik, IT, Gastronomie, Landwirtschaft, Verwaltung und viele mehr.

Voraussetzungen für das Visum für Berufsqualifizierte

  • Staatlich anerkannter Berufsabschluss: Ein mindestens zweijähriger Berufsabschluss, der im Herkunftsland erworben und in Deutschland anerkannt oder teilanerkannt wurde.
  • Anerkennung des Abschlusses: Ihr Abschluss muss durch die zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland als gleichwertig bestätigt oder eine Teilanerkennung mit Qualifizierungsplan vorliegen.
  • Arbeitsplatzangebot in Deutschland: Ein unterschriebener Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Zusage eines deutschen Arbeitgebers.
  • Sprachkenntnisse: Mindestens Deutschkenntnisse auf A2-Niveau (B1/B2 wird für viele Berufe empfohlen; im Gesundheitsbereich häufig B2 Pflicht).
  • Nachweis des Lebensunterhalts: Meist gesichert durch das Arbeitsverhältnis (Gehalt muss für den Lebensunterhalt und Krankenversicherung ausreichen).
  • Keine schwerwiegenden Vorstrafen: Polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge.

Mindestgehalt, Lebensunterhalt und Altersgrenze

Was gilt beim Visum für Berufsqualifizierte?

Wer mit einer anerkannten Berufsqualifikation nach Deutschland kommen möchte, muss bestimmte finanzielle und formale Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören ein sicheres Mindesteinkommen, der Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt sowie – je nach Alter – zusätzliche Bedingungen. Hier findest du die aktuellen Vorgaben für 2025.

Mindestgehalt beim Fachkräftevisum (2025)

  • Für Mangelberufe (z. B. IT, Ingenieurwesen, Pflege): mindestens 43.759,80 € brutto jährlich
  • Für andere Berufe: mindestens 48.300 € brutto jährlich
  • Diese Werte werden jährlich angepasst und entsprechen 45,3 % bzw. 50 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.

Nachweis über den Lebensunterhalt

  • Du musst nachweisen, dass du deinen Lebensunterhalt in Deutschland selbstständig sichern kannst – das geschieht in der Regel durch ein ausreichend hohes Gehalt.
  • Das Gehalt muss über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen und darf den Bedarf des Sozialgesetzbuchs (SGB II) nicht unterschreiten.
  • Wichtig: Ein Antrag wird abgelehnt, wenn Sozialleistungen wie Bürgergeld (SGB II) nötig wären.

Altersgrenze und besondere Anforderungen ab 45 Jahren

  • Es gibt keine absolute Altersgrenze für das Fachkräftevisum.
  • Für Antragsteller ab 45 Jahren gelten jedoch verschärfte Anforderungen:
    • Entweder ein Jahresbruttogehalt von mindestens 53.130 € (Stand 2025)
    • oder Nachweis über eine angemessene Altersvorsorge (z. B. private Rentenversicherung oder Anwartschaften)
  • Diese Regel dient dazu, Altersarmut zu verhindern und gilt für Antragsteller ohne vorherigen Rentenanspruch aus Deutschland.

Wichtige Hinweise

  • Die Lebensunterhaltssicherung wird immer individuell geprüft, u. a. abhängig von Familienstand, Kindern und Region.
  • Wer eine geringere Vergütung erhält, muss zwingend zusätzliche Altersvorsorge nachweisen.
  • Die Regelungen gelten unabhängig davon, ob du im technischen, sozialen, handwerklichen oder Dienstleistungsbereich arbeitest.

Schritt für Schritt zum Visum für Berufsqualifizierte

  • 1. Anerkennung des Berufsabschlusses: Beantragen Sie die Anerkennung bei der zuständigen deutschen Stelle (anerkennung-in-deutschland.de). Lassen Sie prüfen, ob Ihr Abschluss voll anerkannt wird oder Sie Nachqualifizierungen benötigen.
  • 2. Arbeitssuche und Jobangebot: Bewerben Sie sich aktiv auf dem deutschen Arbeitsmarkt (z.B. über jobsingermany.net). Sichern Sie sich ein konkretes Jobangebot oder Arbeitsvertrag.
  • 3. Unterlagen vorbereiten: Sammeln Sie Abschlussurkunden, Anerkennungsbescheid, Arbeitsvertrag, Sprachzertifikat, Krankenversicherung, Pass, ggf. Nachweise über Qualifizierungen.
  • 4. Visum beantragen: Stellen Sie den Antrag bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland. Beachten Sie die Vorlaufzeiten und Terminvergabe.
  • 5. Einreise und Anmeldung: Nach Erhalt des Visums reisen Sie nach Deutschland ein. Melden Sie sich bei der Ausländerbehörde und erhalten Sie dort den Aufenthaltstitel.
  • 6. Arbeitsaufnahme und Integration: Beginnen Sie Ihre Arbeit, nehmen Sie an Einführungs- und Integrationskursen teil und bauen Sie Ihr berufliches und soziales Netzwerk auf.

Vorteile des Visums für Berufsqualifizierte

  • Rechtssicherheit und Planbarkeit: Klare Regeln für Einreise, Aufenthalt und Arbeitsaufnahme für Sie und Ihren Arbeitgeber.
  • Gute Karrierechancen: Fachkräfte werden in vielen Branchen dringend gesucht – langfristige Perspektiven und Weiterbildungsangebote.
  • Familiennachzug: Ehepartner und Kinder können nachziehen, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist.
  • Dauerhafte Aufenthaltsperspektive: Nach mehreren Jahren können Sie eine Niederlassungserlaubnis oder sogar die Einbürgerung beantragen.
  • Vielfältige Branchen: Ob Technik, Handwerk, Pflege, IT oder Dienstleistungen – das Visum ist für viele Berufsfelder offen.

Tipps für die Bewerbung und erfolgreiche Integration

  • Erstellen Sie einen tabellarischen Lebenslauf nach deutschem Standard – übersichtlich, mit Zeitangaben und Tätigkeitsbeschreibungen.
  • Sammeln Sie alle Abschlusszeugnisse, Nachweise über Qualifikationen, Arbeitszeugnisse und Referenzen.
  • Bereiten Sie sich auf Bewerbungsgespräche vor – informieren Sie sich über das Unternehmen und die Arbeitskultur.
  • Verbessern Sie Ihre Deutschkenntnisse kontinuierlich, auch nach der Einreise.
  • Nutzen Sie Beratungs- und Integrationsangebote für internationale Fachkräfte (z.B. Integrationskurse, Sprachtandems, Beratungszentren).
  • Knüpfen Sie frühzeitig Kontakte im Kollegenkreis und in der lokalen Community.

Digitalisierung, mehr Branchen und flexiblere Verfahren

Im Jahr 2025 sind Anerkennungsverfahren digitaler, transparenter und schneller geworden. Viele Arbeitgeber unterstützen Bewerber bei Formalitäten und Integration. Besonders gefragt sind weiterhin technische, handwerkliche, medizinische und pflegerische Berufe. Mit einer anerkannten Berufsqualifikation und dem Fachkräftevisum haben Sie beste Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt und können langfristig in Deutschland leben und arbeiten.

FAQ zum Visum für Berufsqualifizierte

  • Muss mein Berufsabschluss in Deutschland anerkannt sein?
    Ja, in den meisten Fällen ist eine Anerkennung (Voll- oder Teilanerkennung mit Qualifizierungsplan) erforderlich. Nur dann kann das Visum erteilt werden.
  • Welche Deutschkenntnisse brauche ich?
    Mindestens A2, für viele Berufe B1 oder B2. Im Pflegebereich ist meist B2 erforderlich.
  • Wie lange ist das Visum gültig?
    In der Regel für vier Jahre oder die Dauer des Arbeitsvertrags. Verlängerung und Wechsel in einen dauerhaften Aufenthaltstitel sind möglich.
  • Kann ich meine Familie mitbringen?
    Ja, Ehepartner und Kinder können nachziehen, wenn Ihr Einkommen und Wohnraum ausreichen.
  • Was passiert, wenn mein Abschluss nur teilweise anerkannt ist?
    Sie können mit einem Qualifizierungsplan und entsprechender Vereinbarung nach Deutschland einreisen, um Nachqualifizierungen und Prüfungen zu absolvieren.

Deutschkenntnisse als Basis für Integration und Erfolg

Deutschkenntnisse sind die wichtigste Grundlage für Ihre erfolgreiche Integration und Ihren beruflichen Aufstieg in Deutschland. Sie erleichtern die Verständigung im Arbeitsalltag, fördern die soziale Teilhabe und sind oft Voraussetzung für Karriere und Weiterbildungen. Nutzen Sie alle Möglichkeiten, Ihre Sprachkenntnisse vor und nach der Einreise zu verbessern – es lohnt sich für Ihre Zukunft!

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